Chefarztverfahren vor Verfassungsgericht

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19 Jun 2014 12:30 - 20 Jun 2014 12:01 #13906 von Ishtar
Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses heiratete als Geschiedener ein zweites Mal und wurde gekündigt [...]. Er gewann vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht in allen drei Instanzen.[...]" Zuletzt ging die Kirche sogar vor das Bundesverfassungsgericht. So zeigt "dies die völlige Uneinsichtigkeit und ideologische Borniertheit der katholischen Kirchenvertreter. Dies [...] wird auch von vielen Christen als absurd empfunden, zumal die Krankenhäuser wie auch die Pflegeheime und Kitas ganz oder doch ganz überwiegend vom Staat, von den Sozialkassen und den Nutzern, nicht aber von den Kirchen finanziert werden. Der Vorgang bestätigt, dass die Kirchen praktisch nie freiwillig eine Position aufgegeben haben, sondern nur dann, wenn der Staat sie ihnen durch Gesetz oder Gerichtsurteile genommen hat. hpd.de/node/18869
Letzte Änderung: 20 Jun 2014 12:01 von Ishtar.
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20 Jun 2014 10:23 #13908 von Ialokin
Ich würde den Titel ändern in "... vor Verfassungsgericht". Das schützt zwar auch das deutsche Grundgesetz, ist aber doch etwas völlig anderes (und hat einen wesentlich besseren Ruf) als der Verfassungsschutz.

Ialo

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